Eine Kur kommt nicht allein deshalb infrage, weil der Alltag anstrengend ist. Entscheidend ist, ob aus ärztlicher Sicht eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dabei werden nicht nur Diagnosen berücksichtigt, sondern auch die Auswirkungen auf den Alltag, die familiäre Situation und bisherige Behandlungsversuche.
Wichtig sind zum Beispiel:
aktuelle körperliche oder seelische Beschwerden
Belastungen im Familien- oder Berufsalltag
Auswirkungen auf Schlaf, Stimmung, Belastbarkeit und Alltag
bisherige Behandlungen oder Unterstützungsmaßnahmen
Ziele der Kurmaßnahme
besondere Anforderungen an die Einrichtung, zum Beispiel Barrierefreiheit oder therapeutische Schwerpunkte0
Diese Punkte entsprechen auch den Angaben, die im ärztlichen Formular zur medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter relevant sind, unter anderem Gesundheitsstörungen, Vorsorgebedürftigkeit, bisherige Maßnahmen, Vorsorgeziele und besondere Anforderungen an die Einrichtung.
Bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur fährt ein Elternteil gemeinsam mit einem oder mehreren Kindern in eine geeignete Einrichtung. Die Mitaufnahme eines Kindes kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn das Kind selbst behandlungsbedürftig ist, wenn die Eltern-Kind-Beziehung belastet ist oder wenn eine Trennung vom Kind nicht zumutbar beziehungsweise die Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Das Bundesgesundheitsportal nennt diese Gründe ausdrücklich als mögliche Gründe für die Mitnahme eines Kindes.
Wenn ein Kind während der Maßnahme mitbehandelt werden soll, ist in der Regel ein zusätzliches ärztliches Attest für das Kind erforderlich.
1. Formular ausfüllen
Bitte füllen Sie unser Online-Formular möglichst vollständig aus. Ihre Angaben helfen uns, Ihre gesundheitliche und familiäre Situation besser einzuschätzen und die ärztliche Begründung sorgfältig vorzubereiten.
2. Ärztliche Prüfung
Wir prüfen Ihre Angaben zusammen mit den uns vorliegenden medizinischen Informationen. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen, wenn wichtige Angaben fehlen oder Rückfragen bestehen.
3. Unterlagen abholen
Die vorbereiteten ärztlichen Unterlagen können Sie in der Regel nach 3 Arbeitstagen in unserer Praxis abholen.
4. Einreichen bei der Krankenkasse
Bitte reichen Sie die Unterlagen anschließend selbst bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft nicht die Praxis, sondern die zuständige Krankenkasse.
Rechtlich handelt es sich bei Rehabilitationsleistungen um genehmigungspflichtige Leistungen; die Krankenkasse entscheidet unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse über Art, Dauer, Umfang, Beginn, Durchführung und Einrichtung.
Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 24 SGB V für medizinische Vorsorge für Mütter und Väter und § 41 SGB V für medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter.
Eine stationäre Kur kann im Regelfall alle vier Jahre beantragt werden. Wenn eine erneute Maßnahme vor Ablauf dieser Frist erforderlich ist, muss besonders begründet werden, warum sie aus medizinischer Sicht dringend notwendig ist.
Das Ausfüllen unseres Formulars bedeutet noch keine automatische Bewilligung der Kur. Es dient dazu, die ärztliche Einschätzung und die notwendigen Unterlagen vorzubereiten.